Zahlen, Daten, Fakten: positiver Trend für E-Autos in Deutschland

27.07.2023 · Elektromobilität

Von Alischa Knüttel

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Im ersten Halbjahr des Jahres 2023 gibt es gute Nachrichten für die E-Mobilität.

  • Etwa jedes sechste neu zugelassene Auto in Deutschland ist ein Elektroauto
  • Im Juni 2023 sind knapp 50 % aller Neuzulassungen E-Autos und (Plug-in-) Hybridantriebe
  • Bei den beliebtesten Modellen im Juni 2023 belegte das Tesla Model Y als E-Auto Platz 4

Weitere Zahlen und gute Nachrichten für E-Autos haben wir von ADAC und Allianz Direct zusammengefasst und folgen in diesem Artikel.

Neuzulassungen von E-Autos erfahren größten Anstieg

Etwas mehr als 220.000 Neuzulassungen von E-Autos erfasste das Kraftfahrt-Bundesamt im ersten Halbjahr 2023. Das ergibt einen Anstieg von 31,7 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Keine andere Antriebsart erreichte einen größeren Anstieg. Anfang des Jahres 2023 stieg die Gesamtanzahl der E-Autos in Deutschland über die 1 Million – und es werden immer mehr.

Auch weltweit ist der Anstieg deutlich zu sehen. Die Anzahl der E-Autos wächst von Jahr zu Jahr und die Prognose lässt auf eine gute Bilanz bis 2030 hoffen.

Anzahl von E-Autos bis 2022 und Prognose bis 2030


Beliebteste Fahrzeugmodelle: E-Auto belegt Platz 4

Während VW mit den Verbrennermodellen T-Roc, Golf und Tiguan die ersten drei Plätze belegt, folgt im Ranking von Juni 2023 erstmals das Tesla Model Y auf dem vierten Platz. Der Elektro-SUV ist somit das zulassungsstärkste E-Auto auf dem Markt.

Auch weitere E-Fahrzeuge reihen sich in die ersten zehn Plätze ein. Auf Platz sechs steht das elektrische VW-Duo ID.4 und ID.5.

Auch, wenn die Verbrenner auf deutschen Straßen noch immer mit rund 90 % dominieren, schreitet die Verkehrswende voran. Das zeigt der stetige Aufwärtstrend in den Statistiken.

Prognose für 2023: Wie viele werden noch zugelassen?

Die Prognose für 2023 bezieht sich hier nur auf die Neuzulassung von rein elektrisch betriebenen PKW. Diese sollen weiter ansteigen auf rund 530.000 Zulassungen bis Jahresende.

Anzahl der E-Auto Neuzulassungen bis Juni 2023

Halter von in Deutschland zugelassenen Elektroautos haben jährlich einen Anspruch auf die Quotenauszahlung. Demnach kommen 2023 voraussichtlich etwa 530.000 neue THG-Quoten dazu, die Gelder von der Mineralölindustrie zu Elektromobilisten befördert.

Was hält carbonify von diesen Zahlen

Natürlich kann uns die Verkehrs- und Energiewende nicht schnell genug gehen. Die Entwicklung der nachhaltigen Mobilität ist jedoch ein Prozess, dessen Infrastruktur und Ressourcen erst aufgebaut und angepasst werden müssen.

Wir sind sicher, dass der Anteil der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor von Jahr zu Jahr weiter sinken wird. Es gilt: Je mehr Raum wir für die Verkehrswende schaffen, desto schneller wird sie voranschreiten. Die Regulatorik der THG-Quote bildet dabei ein effektives Instrument.

Du hast auch gerade ein E-Fahrzeug zugelassen oder planst einen Kauf? Vergiss nicht, dich für die Quote anzumelden und freue dich jährlich über die THG-Prämie!

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Was Dich noch interessieren könnte:

Wir haben alle weiteren Informationen für Dich in unseren FAQ zusammengetragen.

Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.


Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

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