Zwischen E-Auto und Plug-in-Hybrid: Die Wahl des passenden E-Fahrzeugs

12.10.2023 · Elektromobilität

Von Alischa Knüttel

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Aktuell gibt es fünf Arten von Elektrofahrzeugen bzw. Fahrzeugen mit elektrisch betriebenem Anteil. Jede hat bestimmte Eigenschaften, die teils individuell als Vor- oder Nachteil ausgelegt werden können. Denn je nach Lebensstil oder speziellen Anforderungen an das Fahrzeug kann die Wahl unterschiedlich ausfallen.

In diesem Blogbeitrag erfahrt Ihr die relevanten Unterschiede der verschiedenen elektrifizierten Antriebe, sowie deren Vor- und Nachteile, sodass die Entscheidung für ein passendes E-Fahrzeug erleichtert wird.

Das klassische E-Auto: Batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)

Batterieelektrische Fahrzeuge oder auch Battery Electric Vehicle fahren ausschließlich mit elektrischem Strom. E-Autos beziehen ihre für den Antrieb benötigte Energie nicht aus fossilen Kraftstoffen, wie Diesel und Benzin, sondern werden mit Strom aufgeladen. Mit diesem wird ein Elektromotor angetrieben, der das Fahrzeug bewegt.

Ein Vorteil des Elektroautos ist, dass es beim Bremsen Energie zurückgewinnen kann. Dabei dreht der Elektromotor seine Funktionsweise um und wandelt Bewegungsenergie in Strom um, der dann in der Batterie gespeichert wird. So wird das Fahrzeug gebremst und gleichzeitig Energie zurückgewonnen. Diesen Prozess nennt man Rekuperation.

Es gibt immer neue Entwicklungen und Innovationen für das E-Auto. So konnte bereits viel für die Erhöhung der Reichweite pro Ladung getan werden. Auch im Bereich Sicherheit, Design, Innenraumausstattung und besonders bei der Effizienz gibt es regelmäßig Neuerungen.

Ein großer Vorteil, den die anderen Fahrzeuge nicht besitzen: E-Autos, Busse oder Nutzfahrzeuge, welche vollelektrisch betrieben werden, haben Anspruch auf die THG-Quote. So lassen sich jedes Jahr mehrere Hundert Euro für das E-Auto in der Garage oder über die elektrifizierte Firmenflotte generieren. Bei carbonify lässt sich das E-Fahrzeug in nur 2 Schritten anmelden.

Batterieelektrische Fahrzeuge mit Range Extender (BEV-REx)

Das BEV-REx ist der Definition und Funktionsweise vom klassischen E-Auto gleich. Bei der Variante mit Range Extender befindet sich jedoch zusätzlich ein kleiner Verbrennungsmotor mit einem Treibstofftank, der zum Nachladen der Batterie dient und sich somit die Reichweite verlängert.

Der Verbrennungsmotor ist nicht mit dem Antriebssystem des Autos gekoppelt, sondern lediglich mit der Batterie. Der Range Extender aktiviert sich meist automatisch, wenn der Batteriestatus eine vorher festgelegte Grenze unterschritten hat. Dieser Zusatz ermöglicht eine zusätzliche Reichweite von etwa 100 km.

Dieses Fahrzeug kann, falls keine Ladesäule in der Nähe ist, mit herkömmlichen fossilen Treibstoffen getankt werden. Mittlerweile ist das Ladeinfrastrukturnetz sehr gut ausgebaut und es wächst stetig.

Laut der Bundesnetzagentur gibt es – Stand 01. Mai 2023 – deutschlandweit 73.683 Normalladepunkte und 16.622 Schnellladepunkte. Zum Vergleich: Tankstellen gibt es nur circa 14.500 in Deutschland. Außerdem gibt es neben unterschiedlichen Apps, die freie Ladepunkte in der Nähe anzeigen und den Bezahlvorgang erleichtern, auch eine allgemeine Ladesäulenkarte von der Bundesnetzagentur.

Hybridfahrzeuge (HEV)

Hybridfahrzeuge waren die ersten Fahrzeuge mit einer elektrischen Komponente. Hierbei wird zu dem Verbrennungsmotor eine kleine Batterie hinzugefügt, die sich über den Verbrennungsmotor auflädt. Eine Ladung der Batterie über eine Ladesäule ist nicht möglich.

Um die Batterie zusätzlich mit Energie zu versorgen, wird hier die Rekuperation angewendet. Wenn die Batterie nach einer gewissen Fahrtzeit mit Verbrennungsmotor ausreichend aufgeladen ist, ist das elektrische Fahren für wenige Kilometer möglich.

Deshalb fährt man in der Praxis mit Hybridfahrzeugen nie 100 % elektrisch. Das energieintensive Anfahren sowie starkes Beschleunigen wird vom Elektromotor unterstützt. So können bessere Verbrauchswerte gegenüber vergleichbaren Verbrennern erzielt werden.

Plug-in-Hybrid (PHEV)

Schon näher an der Definition für E-Fahrzeuge ist die Technologie der Plug-in-Hybride. Sie benötigen zweierlei Antriebsmotoren. Beide Motoren sind an das Antriebssystem gekoppelt. Der Plug-in-Hybrid kann wie ein Verbrenner mit fossilen Kraftstoffen betankt und auch wie ein klassisches E-Auto an einer Ladesäule oder Wallbox aufgeladen werden.

Mit der Batterie können bei den meisten Modellen zwischen 50 und 100 km rein elektrische gefahren werden, bevor der Verbrennungsmotor übernimmt.

Für den Stadtverkehr, wo die Dichte der Ladeinfrastruktur höher ist und die zurückgelegten Kilometer niedriger, kann man theoretisch auch mit einem Plug-in-Hybriden 100 % elektrisch fahren. Auf Autobahnen ist der Akku hingegen vergleichsweise schnell verbraucht.

Brennstoffzellenfahrzeug (FCEV)

Ein Brennstoffzellenauto wird – wie der Name schon sagt – von einer Brennstoffzelle angetrieben. Eine Brennstoffzelle ist eine elektrochemische Vorrichtung, die Wasserstoff und Sauerstoff in elektrische Energie umwandelt, wobei als Nebenprodukt Wasser entsteht.

Diese Energie kann dann verwendet werden, um den Elektromotor des Fahrzeugs anzutreiben und somit das Auto in Bewegung zu setzen. Sie produzieren während des Betriebs keine schädlichen Emissionen wie Kohlendioxid oder Stickoxide.

Der Hauptvorteil von Brennstoffzellenautos gegenüber E-Autos liegt in ihrer Fähigkeit, schnell mit Wasserstoff aufgetankt zu werden. Sie müssen als nicht mehrere Minuten an der einem öffentlichen Ladepunkt oder an einer Wallbox verbringen.

Allerdings gibt es signifikante Herausforderungen. Brennstoffzellenfahrzeuge befinden sich noch in der Entwicklung und müssen weiter erforscht werden. Deshalb sind die bisherigen Modelle auf dem Markt noch sehr teuer und die Infrastruktur, um Wasserstoff zu tanken, ist ebenfalls noch nicht ausgereift.

E-Auto genügt: Andere Antriebsarten sind Überganglösungen

Bei der Wahl der passenden Antriebsart sollte man gewisse Faktoren im eigenen Leben bedenken, die sich auf die Entscheidung auswirken:

  • In welcher Umgebung nutze ich mein Fahrzeug? (Städtisch, ländlich, alpin oder flaches Gelände)
  • Wie oft nutze ich mein Fahrzeug?
  • Kann ich zu Hause und / oder am Arbeitsplatz laden?
  • Was ist mein Budget?
  • Habe ich ausreichend Zugang zu eigener oder öffentlicher Landinfrastruktur?
  • Welche Strecken lege ich am Stück zurück?

Wir bei carbonify sind davon überzeugt, dass Elektroautos eine wichtige Rolle spielen, um die deutschen Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen. In der Vergangenheit waren der mangelnde Ausbau der Ladeinfrastruktur und zu geringe Reichweiten für viele Autokäufer ein Argument gegen das E-Auto.

Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an Elektroautos mit alltagstauglicher Reichweite zu gesunkenen Preisen.

Mit aktuell (Stand: 1. August 2023) über 100.000 öffentlichen Ladepunkten in Deutschland, stellt die Ladeinfrastruktur für die meisten Autofahrer auch kein Problem mehr dar. Auch ist der Zugang zu Wallboxen zu Hause und am Arbeitsplatz in den letzten Jahren erleichtert worden.

Die Reichweitenangst, die viele Verbraucher noch zum (Plug-in) Hybriden Kauf bewegt, sehen wir als weitestgehend unbegründet.

Da sich eine Plug-in-Hybridanschaffung auch nur lohnt, wenn man regelmäßig laden kann, kann man in der Regel auch direkt zum voll elektrischen Fahrzeug mit der besseren Umweltbilanz greifen. Bei carbonify gibt es dann jährlich die volle Ladung THG-Prämie on top.

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Was Dich noch interessieren könnte:

Wir haben alle weiteren Informationen für Dich in unseren FAQ zusammengetragen.

Was ist die THG-Quote bzw. die Treibhausgasminderungsquote?

Die Treibhausgasminderungsquote oder kurz die THG-Quote ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, um den Ausstoß von CO2-Emissionen insbesondere im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der THG-Quotenhandel liegt der THG-Quote zugrunde. Unternehmen, wie Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe, (z. B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch die THG-Quote dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren.


Im Jahr 2030 soll dieser Satz bei 25 % liegen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung (Pönale) für jede nicht eingesparte Tonne CO2 fällig. Die Pönale ist wesentlich teurer: Aktuell liegt sie bei 600 € pro Tonne ausgestoßenem CO2.


Die THG-Quoten von Dritten wie z. B. E-Mobilisten aufzukaufen, wenn quotenverpflichtete Unternehmen ihre THG-Quote nicht durch andere Maßnahmen, wie z. B. das Beimischen von Ökokraftstoffen erfüllen können, bildet die Nachfrage im THG-Quotenhandel.

Die THG-Quote ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38) geregelt. Gemäß der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung ist das Umweltbundesamt für die Prüfung der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zuständig und zertifiziert die von carbonify eingereichten THG-Quotenanträge.


Seit Ende Juli 2023 sind Neuerungen in der 38. Bundes-Emissionsschutzverordnung in Kraft getreten.

Hauptsächlich sind es Mineralölkonzerne, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen der THG-Quote jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern.


Halten die quotenverpflichteten Unternehmen sich nicht an Ihre Quote, wird eine Strafzahlung für jede nicht eingesparte Tonne CO2 in Höhe von 600 € pro Tonne CO2 fällig.


Ein Quotenverpflichteter hat unterschiedliche Erfüllungsoptionen, um die Anforderungen der THG-Quotenerfüllung zu bewerkstelligen. Insbesondere ist es der Verkauf von Biokraftstoffen, wie z. B. E10 oder E5 an der Tankstelle.


Da die THG-Minderungsquote in den vergangenen Jahren jedoch bedeutend gestiegen ist und bis 2030 auf 25 % steigen wird, schaffen Mineralölkonzerne es nicht allein durch den Verkauf von Biokraftstoffen die Anforderungen zu erfüllen, sodass Strafzahlungen drohen. Deswegen werden THG-Quotenmengen durch öffentliche Ladeinfrastruktur generiert oder die eingesparten CO2-Emissionen von Privatpersonen oder Unternehmen gekauft.

Die THG-Quote kann von allen Haltern von E-Autos, sowie von Ladeinfrastrukturbetreibern beantragt werden. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um private E-Auto-Besitzer, E-Flottenbetreibern in Unternehmen oder Eigentümer von öffentlicher Ladeinfrastruktur handelt. Allerdings gibt es bei den Fahrzeugen eine Unterscheidung: Es müssen quotenberechtigte Fahrzeuge sein.

Die THG-Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist das Instrument bis 2030 vorgesehen.

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